Das Verpackungsgesetz ersetzt ab dem 1. Januar 2019 die vorherige Verpackungsverordnung. Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, Verpackungsabfälle zu vermeiden bzw. zu verringern, indem die Verpackungen dem Recycling zugeführt werden. Inverkehrbringer von Verpackungen müssen sich bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ registrieren. Durch die Registrierung und Beteiligung an einem dualen System erfolgt die Lizenz zum Inverkehrbringen der Verpackungen.
Dem Dualen System übertragen sich Ihre Verantwortung zur Sammlung und Verwertung der Verpackung.
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